Sicherer arbeiten dank Lärmreduzierung
Lesezeit für diesen Artikel: 2 Minuten
Fayez Makdesi analysierte die größten Lärmquellen im Vorfertigungsbereich am Standort Bretten und erarbeitete Schutzmaßnahmen – mit hörbarem Erfolg. Die Lärmminimierung am Arbeitsplatz ist ein lokaler Meilenstein zu „Zero Harm“, der unternehmensweiten Strategie, bei der die Sicherheit der Mitarbeitenden höchste Priorität hat.
Was gilt eigentlich als „Lärm“?
Schall ist überall. Er gilt als essenzieller Teil unseres täglichen sozialen Alltags und ist dennoch oft unerwünscht. Biologisch gesehen ist der Körper so beschaffen, dass wir Schall erzeugen und verarbeiten können. Im Gegensatz zu Schall, der es uns ermöglicht etwas zu hören, sagt der Begriff „Lärm“ etwas über die Art und Weise aus, wie wir den Schall wahrnehmen. Sobald der Schall eine Störung, Belästigung, Beeinträchtigung oder Schädigung verursacht, gilt er als Lärm.
Verpflichtung zu Lärmschutz und Arbeitssicherheit
Als ein sensorisches Organ verfügt das Ohr über keinerlei natürliche schützende Mechanismen, die verhindern, dass es durch Lärm beeinträchtigt wird. Aus diesem Grund gibt es gemäß der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung ein Lärmkataster, in dem die lärmbelasteten Arbeitsplätze aufgeführt und Maßnahmen zur Lärmreduzierung durchgeführt werden. Der Arbeitsgeber muss ab 80 dB(A) für den Tages-Lärmexpositionspegel bzw. 135 dB(C) für den Spitzenschalldruckpegel Gehörschutz bereitstellen. Ab 85 dB(A) bzw. 137 dB(C) muss am Arbeitsplatz Hörschutz getragen werden.
Lärm analysieren und minimieren, mit wissenschaftlicher Präzision
Am Standort der Neff GmbH in Bretten hat Fayez Makdesi im Rahmen seiner Bachelorarbeit die Lärmquellen im Vorfertigungsbereich analysiert und bewertet, mit dem Ziel, das Arbeitsumfeld für die Kolleg:innen sicherer zu machen. Zwei Lärmquellen stachen sofort hervor – und überzeugten nach der Arbeit durch besonders positive Ergebnisse: die Blechrutschen und die Absauganlage.
Aus der Presse rutschen produzierte Teile zu Mitarbeitenden über die Blechrutschen. Durch das scheppernde Blech entstand eine starke Lärmquelle. Um diesen Schallkörper zu entdröhnen, wurde Schwerfolie auf dem Blech aufgeklebt. Diese Maßnahme hat den Lärm um ca. 4 dB(A) reduziert. Insbesondere die hohen Schallspitzen ließen sich erfolgreich dämpfen.
Der größte Erfolg wurde an einer Absauganlage erreicht. Laut Lärmkataster beschallt die Absaugungsanlage die Umgebung mit einem Schallpegel von ca. 86,6 dB(A). Nach dem Bekleben der dünnen Bleche mit Schwerfolie und der Kapselung des Lüfters war die Lärmbelastung auf 79,1 dB(A) gesenkt. Davor war das Tragen von Hörschutz Pflicht. Jetzt ist dieser Arbeitsplatz „grün“ und es bedarf keiner weiteren Schallschutzmaßnahmen.
Von Lärmdämmung zu „Zero Harm“ für das BSH Team
Für Makdesi steht fest, dass man die erarbeiteten Lösungen nicht nur in Bretten, sondern auch an anderen Standorten durchführen und somit den Lärm dort minimieren kann. Die positiven Ergebnisse in Bretten sind ein weiterer Schritt zu „Zero Harm“, der unternehmensweiten Verantwortung für bestmögliche Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Im Rahmen der präventiven Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsysteme ist Makdesis Bachelor-Projekt ein kleiner, aber wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes bei der BSH.